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/ IPPC / Trocknung

Zur Verhinderung der Einfuhr von Holzschädlingen wenden immer mehr Länder den phytosanitären Standard ISPM 15 an. Die Einfuhr von Waren in bestimmte Länder muss mit Holzverpackungen (Kisten, Paletten, etc.) erfolgen, die zuvor einer genau vorgeschriebenen Behandlung unterzogen wurden. Der IPPC (International Plant Protection Convention), eine Unterorganisation der FAO (Food and Agrikultur Organisation der Vereinten Nationen) hat im März 2002 neue photosanitäre Vorschriften für den internationalen Handel mit Vollholzverpackungen erlassen (International Standards for Phytosanitary Meassures - ISPM 15). Die ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm (in Übereinstimmung mit dem Harmonisiertem System der EU).

 


Hitzebehandlung

Behandlung der Verpackung nach den anerkannten Maßnahmen. Hierzu gehört die Hitzebehandlung (HT - heat treatment) bei einer Kerntemperatur von 56°C über mindestens 30 Minuten, z. B. durch technische Trocknung (KD - kill-drying, Ofentrocknung ), wenn die vorgenannten Werte erreicht werden. Die chemische Druckimprägnierung (CPI - chemical pressure impregnation) wird nur anerkannt, wenn die zuvor genannten Anforderungen des HT erfüllt werden. 

Markierung / Stempel

Die Holzverpackung muss mit einem eigens dafür abgestellten Stempel markiert werden. Wobei die Kennzeichnung an zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein muss. 

Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus der Länderkennung nach ISO 3166, der Kennung für die Region sowie einer Registriernummer, die durch das regionale Pflanzengesundheitsamt dem Packmittelhersteller, dem Verpacker oder dem Versender vergeben wird.

Hinsichtlich der Behandlungsmethode wird das Kürzel HT für die Hitzebehandlung  angegeben.


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